Investitionen und Wachstum

Wachstumsvorhaben sind dann förderfähig, wenn ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg erwartet werden kann. Vorhaben, die der Erzeugung von land-forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen, sind nicht förderbar. Ferner sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanierungsfälle von einer Förderung durch öffentliche Fördermittel ausgeschlossen.
Ihre Vorteile durch Fördermittel
- Zinssatz ab 2,02 % effektiv
- Nachrangdarlehen als Eigenkapitalersatz
- Haftungsfreistellungen bis zu 50 %
- tilgungsfreie Anlaufjahre Laufzeiten bis zu 20 Jahren
- Sondertilgung trotz festgeschriebener Zinssätze möglich
- Bürgschaften ersetzen fehlende Sicherheiten
- Haftungsfreistellungen ersetzen fehlende Sicherheiten
- Fördermittel für die Markteinführung neuer Produkte
- Fördermittel für die Markteinführung von Dienstleistungen
- Finanzierung aus Fremdkapitaltranche & Nachrangtranche