Bürgschaften

Öffentliche Bürgschaften sind Finanzierungsergänzungen. Die öffentliche Bürgschaft wird grundsätzlich in allen Förderbereichen gewährt, jedoch liegt das Hauptgewicht bei Investitionsdarlehen, Betriebsmittelfinanzierungen und Kapitalbeteiligungen. Hierbei werden die Risiken des Kapitalgebers reduziert, was bei Bürgschaften im Vordergrund steht. Die reinste Form ist die öffentliche Bürgschaft zu einer Darlehens- beziehungsweise Kreditvereinbarung als Sicherheitenersatz. Die häufigste Form ist die Ausfallbürgschaft. Bei Darlehen mit integrierter Ausfallbürgschaft (Refinanzierung und Bürgschaft vom gleichen Förderinstitut) nennt man dies Haftungsfreistellung.

Zuschüsse

Der Zuschuss ist per Definition eine nicht rückzahlbare Zuwendung ohne direkte Gegenleistung und ist damit die beliebteste Förderungsart von Unternehmern. Die Zuschussförderung erfolgt über alle Förderbereiche und -anlässe hinweg. Es gibt derzeit ca. 830 Zuschussrichtlinien für deutsche Unternehmen. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer nicht rückzahlbaren Zuwendung ohne direkte Gegenleistung. Der Zuschuss wird sowohl für Investitionen als auch für Kosten gewährt. Welche Förderanlässe werden besonders mit Zuschuss gefördert? > Existenzgründung > Existenzaufbau > Betriebsgründung > Betriebserweiterung > Kooperation > Erwerb von Maschinen und Geräten > Schaffung von Arbeitsplätzen > Schaffung Ausbildungsplätzen > Umweltschutzmaßnahmen > Forschung und Entwicklung (FuE) > Unternehmensberatung > Schulungsmaßnahmen > Messeunterstützung Wie hoch ist die Förderung? Es sind Zuschüsse bis zu 75 Prozent möglich, wobei der gängige Anteil bei 30 bis 50 Prozent liegt. Zuschüsse bewegen sich meist bei einem Gesamtvolumen von 250.000 bis fünf Millionen Euro. Insbesondere bei Entwicklungsvorhaben im großtechnischen Maßstab können sehr große Werte erreicht werden. Eine Beantragung macht genau dann Sinn, wenn die Möglichkeit besteht, das Vorhaben (Projekt) in einer Richtlinie "unterzubekommen".

Zinszuschüsse

Ein Zinszuschuss ist eine kleine finanzielle Unterstützung. Wer eine Fremdfinanzierung in Anspruch nimmt ist natürlich froh über jede Art von Zuschuss. Ein Zinszuschuss ist da eine gerne wahr genommene Unterstützung. Sie verringern somit ihre Zinsen um einen teilweise erheblichen Teil. Wer einen Zinszuschuss in Anspruch nimmt, ist an einen gewissen Vertrag gebunden. Bei frühzeitiger Auflösung des Vertrages müsste die Summe, die der Zinszuschuss betragen hat, meist zurückgezahlt werden. Auch bei der Gründung eines Unternehmens kann ein Zinszuschuss zur Anwendung kommen. Ein Zinszuschuss für eine Unternehmungsgründung kann in Form von Förderungen von Bund, Länder und der EU erfolgen.

Bürgschaften

Öffentliche Bürgschaften sind Finanzierungsergänzungen. Die öffentliche Bürgschaft wird grundsätzlich in allen Förderbereichen gewährt, jedoch liegt das Hauptgewicht bei Investitionsdarlehen, Betriebsmittelfinanzierungen und Kapitalbeteiligungen. Hierbei werden die Risiken des Kapitalgebers reduziert, was bei Bürgschaften im Vordergrund steht. Die reinste Form ist die öffentliche Bürgschaft zu einer Darlehens- beziehungsweise Kreditvereinbarung als Sicherheitenersatz. Die häufigste Form ist die Ausfallbürgschaft. Bei Darlehen mit integrierter Ausfallbürgschaft (Refinanzierung und Bürgschaft vom gleichen Förderinstitut) nennt man dies Haftungsfreistellung.

Sondertilgungen

Sondertilgungen sind Tilgungen, die über die im Kreditvertrag vereinbarten Leistungsraten hinausgeht. Sondertilgungen sind für Bauspardarlehen bei Bausparkassen jederzeit möglich. Im gewerblichen Bereich bzw. bei den übrigen Kreditinstituten können sie nur mit deren Zustimmung erfolgen, dabei wird zumeist eine Vorfälligkeitsentschädigung und ein Zinsausgleich berechnet. Immer mehr Banken gehen dazu über, in Kreditverträgen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sondertilgungen fest zu vereinbaren. Dabei werden Höchstgrenzen für die Sondertilgung festgelegt (zum Beispiel 5 % der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr oder maximal 50 % der Darlehenssumme während der Zinsbindungsfrist). Mit Sondertilgungen kann die Gesamtlaufzeit des Darlehens verkürzt oder die regelmäßigen Darlehensraten gesenkt werden. Insbesondere bei einer längeren Zinsbindung ist die Möglichkeit einer größeren Sondertilgung selten gegeben, weil sie sich aus Sicht der Bank nicht lohnt. Zwar haben Sie als Kreditnehmer nach § 489 I Nr. 3 BGB nach Ablauf von zehn Jahren das Recht, Ihren Baukredit mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen und teilweise oder vollständig zurückzuzahlen. Doch wenn Sie unvorhergesehen in den Besitz einer größeren Geldsumme geraten, z. B. durch eine Erbschaft oder Sie Ihre Gewinne in eine größere Sondertilgung „investieren“ möchten, stehen Sie mit einer kürzeren Zinsbindung natürlich weitaus besser da. Hier helfen Programme aus öffentlichen Förderprogrammen der Landes- und Bundesförderstellen, die in diesen Programmen kostenlose Sondertilgungen anbieten. Solche Konditionen stellen natürlich ein großes Plus für Kredite dar, weil sie dem Kreditnehmer größere finanzielle Flexibilität ohne Aufpreis ermöglichen. So ist in den diversen Programmen eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages während der ersten Zinsbindungsphase zulässig. Eine Abstimmung über das begleitende Kreditinstitut muss nicht zwangsweise erfolgen.